Für teil- oder vollkaskoversicherte Fahrzeuge übernimmt die Versicherung normalerweise die gesamten Reparaturkosten für Steinschlagschäden in der Frontscheibe, ohne den Schadenfreiheitsrabatt zu beeinträchtigen. Beim Austausch von Windschutz-, Seiten- oder Heckscheiben fällt für teil- oder vollkaskoversicherte Kunden lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Selbst für Autofahrer mit Haftpflichtversicherung bieten wir wettbewerbsfähige Preise. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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